EU-Umweltrat: Kümmerer für die Umweltpolitik der EU
Der EU-Umweltrat ist für die Umweltpolitik der Europäischen Union zuständig und setzt sich aus den Klima- und Umweltschutzministern der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Europäischen Kommission zusammen. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament erlässt der Rat Umweltvorschriften, die dazu dienen, natürliche Lebensräume zu schützen, Luft und Wasser reinzuhalten, eine ordnungsgemäße Abfallbeseitigung zu gewährleisten, das Wissen über giftige Chemikalien zu verbessern und Unternehmen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.
Bei der Tagung sprachen die Mitglieder u. a. über das Klimaschutzpaket „Fit for 55“ und Regeln für nachhaltige Batterien. Das Paket ist Teil des europäischen „Green Deal“ und umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung der EU-Rechtsvorschriften. Der Name des Pakets ergibt sich aus dem Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mind. 55 % zu senken.
Aus für Verbrennungsmotoren
„Fit for 55“ besteht aus Gesetzgebungsvorschlägen und politischen Initiativen u. a. zu Emissionsreduzierungszielen, zu erneuerbaren Energien, zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe, zur Verordnung über CO2-Normen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge. Insbesondere zu letzterem Thema äußerten sich auf der Tagung die Bundesumweltministerin Steffi Lemke und stellvertretend für Robert Habeck der Staatssekretär des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima Sven Giegold. Sie sprachen sich für ein Ende des Verbrennungsmotors für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der EU ab 2035 aus.
Im Umkehrschluss hieße das, dass ab 2035 nur noch emissionsfreie Autos zugelassen würden. Laut Lemke habe sich die von der EU-Kommission vorgeschlagene CO2-Flottengrenzwerte für mehr Klimaschutz im Verkehr bewährt. Giegold betonte im Zusammenhang mit dem „Fit for 55“ Paket die schnellstmögliche Unabhängigkeit von russischen Energieimporten und den damit einhergehenden Ausbau erneuerbarer Energien.
Neue Batterieverordnung
Überdies beschlossen die Mitglieder neue Regeln für nachhaltige Batterien. Einstimmig sprachen sie sich für eine neue Batterieverordnung aus, die für einen nachhaltigen Umgang mit Batterien entlang der gesamten Wertschöpfungskette sorgen soll. Dafür soll ein CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge eingeführt und die Austauschbarkeit von Gerätebatterien verbessert werden. Daneben sollen soziale und unternehmerische Sorgfaltspflichten bei der Rohstoffgewinnung und Sammel- und Recyclingziele festgelegt werden. Laut Lemke seien Batterien ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende und sollen so nachhaltig wie möglich produziert werden. Das nun der gesamte Lebenszyklus von Batterien - von der Produktion, über die Mindestanforderung an die Haltbarkeit bis hin zum Recyclingprozess - in den Fokus genommen wird, stellt eine wegweisende Neuerung dar.
Im sog. Trilogverfahren soll nun zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission zeitnah eine finale Einigung erzielt werden, sodass eine neue Batterieverordnung erlassen werden kann.