Am 27.5.2015 hat die EU-Kommission entschieden, dass die Aufnahme von Schmieden (WZ 25.50) und Härtereien (WZ 25.61) in die Besondere Ausgleichsregelung mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Einklang steht. Bereits am 21.5.2015 stimmte der Bundestag dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des EEG zu. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 2.7.2015.
Nach den Hinweisen der BAFA zur Antragstellung, die dem Vernehmen nach in Kürze veröffentlicht werden dürften, erhalten die betroffenen Unternehmen nun bis zum 3.8.2015 die Chance, Anträge auf Anwendung der Besonderen Ausgleichsregelung für die Begrenzungsjahre 2015 und 2016 zu stellen.
Haben die betroffenen Unternehmen bereits im Vorjahr einen Antrag gestellt (Härtefallregelung), dann müssen diese Unternehmen sämtliche Antragsunterlagen des Vorjahres nochmals über das ELAN K2 an die BAFA übermitteln.