Mit der neuen Durchführungsverordnung soll eine sicherere Versorgung mit Impfstoffen, sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch der von der europäischen Impfstoffproduktion abhängigen Drittländer gewährleistet werden. Zudem soll eine bessere Übersicht über die Ausfuhr von COVID-19-Impfstoffen und den zur Herstellung notwendigen Rohstoffen geschaffen werden.
Der bisher von der Genehmigungspflicht befreite Länderkreis wurde auf die folgenden Länder bzw. Gebiete reduziert: Andorra, die Färöer, San Marino, Vatikanstadt, einige überseeische Länder und Hoheitsgebiete, Büsingen, Helgoland, Livigno, Ceuta und Melilla.
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