Neben klassischen Restaurantbetrieben sind hiervon alle Unternehmer betroffen, die Essen mit Dienstleistungskomponenten (Bewirtung, Mehrweggeschirr und/oder mit Verzehrmöglichkeiten) verkaufen.
Hinweis: Insofern können hiervon bspw. auch Kantinen, Schulküchen und Anbieter im Foodcourt-Bereich wieder dem regulären Steuersatz unterliegen.