Grund der Verordnung ist, dass manche Druckfarben auf Verpackungen bestimmte chemische Stoffe in hohen Mengen enthalten, die anschließend auf Lebensmittel übergehen und bei deren Verzehr gesundheitliche Schäden an Niere, Leber oder Lymphknoten hervorrufen oder Krebs verursachen können.
Ziel der Verordnung ist die
- Vermeidung von Gesundheitsschäden für Bürgerinnen und Bürger,
- Stärkung des Vertrauens von Verbrauchern bezüglich der Sicherheit von bedruckten Lebensmittelbedarfsgegenständen,
- Bewahrung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln.
Mit der Verordnung wird eine Positivliste von Stoffen festgelegt, die in Druckfarben bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verwendet werden dürfen, inklusive vorgegebener Höchstmengen für den Übergang auf die Lebensmittel. In dieser Positivliste werden nur solche Stoffe aufgenommen, bei denen eine Risikobewertung vorgenommen werden kann und geeignete und ausreichende toxikologische Daten verfügbar sind.
Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (sog. CMR-Stoffe) dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden, sofern keine Sicherheitsbewertung verfügbar ist.
Dadurch, dass eine Bedruckung bei verschiedensten Materialien vorgenommen wird, werden in der Verordnung keine Anforderungen an die jeweiligen Testbedingungen und Methoden aufgenommen. Vielmehr sollten sich diese an den jeweils materialspezifisch verfügbaren Anforderungen orientieren.
Die Verordnung kann nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten. Die Unternehmen haben dann vier Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.
Hinweis: Die Anforderungen an die Sicherheit von Lebenmittelbedarfsgegenständen sind unabhängig von der Größe eines Unternehmens gleichermaßen einzuhalten. Um das Ziel der Regelung zu erreichen, müssen nach Ansicht des Bundesrates alle Betriebe entlang der Lieferkette unabhängig von ihrer Größe in die Regelung mit einbezogen werden. Das Einführen von Positivlisten soll jedoch besonders die kleinen und mittelständischen Unternehmen entlasten, da dadurch eine Einzelbewertung von Stoffen künftig entfällt.