Als Reaktion auf die von den USA eingeführten zusätzlichen Zölle auf Aluminium und Stahl wurden von der Europäischen Union (EU) mit zwei Durchführungsverordnungen - DVO (EU) 2018/886 vom 20.06.2018 sowie DVO (EU) 2020/502 vom 07.04.2020 - zusätzliche Zölle auf verschiedene Waren mit US-Ursprung eingeführt.
Nachdem sich die EU und die Vereinigten Staaten im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung am 17.05.2021 auf eine Beseitigung der Streitigkeiten geeinigten hatten, wurden bereits als erstes Entgegenkommen der EU am 31.05.2021 die zusätzlichen Wertzölle auf Waren des Anhangs II der DVO 2018/886 ausgesetzt (siehe unsere Veröffentlichung v. 22.06.2021).
Am 31.10.2021 haben die USA nun Minderungen ihrer Schutzmaßnahmen angekündigt. Diese bestehen u. a. in dem Ersatz der Zollsätze auf Aluminium und Stahl durch Zollkontingente. Diese Zollkontingente sollen auf den bisherigen Einfuhrmengen der Erzeugnisse mit Ursprung in der EU beruhen. Als Reaktion auf diese Ankündigung hat die EU-Kommission nun ihrerseits die DVO (EU) 2021/2083 am 26.11.2021 erlassen, die Aussetzungen aller Zusatzzölle aus den o.g. Durchführungsverordnungen vorsieht.
Die bereits bestehende Aussetzung von Zusatzzöllen wird demnach bis zum 31.12.2023 fortgeführt, die Aussetzung der Zusatzzölle für die übrigen Waren gilt ab dem 01.01.2022 bzw. dem 08.02.2023 bis zum 31.12.2023. Folglich können traditionelle US-Waren wie Jeans, Bourbon-Whiskey, Motorräder, Erdnussbutter sowie verschiedene Stahlprodukte in diesem Zeitraum ohne die Anwendung von Zusatzzöllen eingeführt werden.
Hinweis: Trotz dieser positiven Entwicklungen der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den USA sollten Unternehmen, welche Waren aus den USA einführen, mögliche weitere Entwicklungen im Blick behalten.