In unionsrechtskonformer einschränkender Auslegung vertritt die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 27.02.2024 die Auffassung, dass keine Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht, wenn eine Rechnung mit unrichtigem Steuerausweis an einen Endverbraucher gestellt wird.
Ausweis einer falschen Umsatzsteuer in Rechnungen an Endverbraucher
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EuGH bestätigt die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze
Der EuGH bestätigt mit Urteil vom 11.07.2024 in der Rs. C-184/23 (Finanzamt T gegen S) die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze, obgleich der V. Senat des BFH sich in seinem Vorlagebeschluss tendenziell für eine Steuerbarkeit der Innenumsätze ausgesprochen hatte.
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Umsatzsteuerliche Organschaft; Generalanwalt bestätigt Nichtsteuerbarkeit
Der Generalanwalt bestätigt in seinem Schlussantrag vom 16.05.2024 in der Rs. C-184/23 (Finanzamt T gegen S) die Nichtsteuerbarkeit der Innenumsätze in einer umsatzsteuerlichen Organschaft, obgleich der V. Senat des BFH sich in seinem Vorlagebeschluss tendenziell für eine Steuerbarkeit der Innenumsätze ausgesprochen hatte.
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EuGH zur Umsatzsteuer bei Gutscheinen
Auch mehr als fünf Jahre nach Einführung der umsatzsteuerlichen Regelungen zur Behandlung von Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen bestehen im Detail zahlreiche offene Anwendungsfragen, die eine rechtssichere Beurteilung oftmals erschweren. Rechtsprechung zur Neuregelung liegt bisher fast nicht vor.
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EuGH stärkt Vorsteuerabzugsrecht - Auch für Holdinggesellschaften
Der EuGH stärkt in einem aktuellen Vorlageverfahren aus Italien erneut die Rechte von Unternehmern im Hinblick auf das Vorsteuerabzugsrecht. Nationale Vorschriften, die das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund als unzureichend angesehener Umsätze versagen, verstoßen gegen die Neutralität der Mehrwertsteuer und den Verhältnismäßigkeitsgrund- satz.
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Organisatorische Eingliederung einer Aktiengesellschaft
Der BFH nimmt in einem aktuellen Beschluss zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung einer Aktiengesellschaft als Organgesellschaft Stellung: Die personelle Verflechtung über Mitarbeiter des Organträgers genügt für die organisatorische Eingliederung nicht.