Die Diskussion über die Anforderungen eines wirksamen Tax-Compliance-Management-Systems ist in Deutschland in vollem Gange. Neben den Anforderungen der deutschen Finanzverwaltung sind seit Ende 2017 auch britische Regelungen zu beachten.
Auf Basis des sog. Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion (CCO) können Tathandlungen, die zu einer Steuerverkürzung geführt haben, unter bestimmten Voraussetzungen zu Geldstrafen in grundsätzlich unbegrenzter Höhe und zum Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge führen. Dabei ist es unerheblich, ob das betreffende Unternehmen überhaupt in Großbritannien tätig oder ansässig ist, ob es sich bei etwaigen verkürzten Steuern um in UK geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Im Falle eines Verstoßes können angemessene Präventionsmaßnahmen zu einer Exkulpation führen.
Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung von Ebner Stolz und Audicon möchten wir Sie über die rechtlichen Anforderungen für deutsche Unternehmen durch das UK-Steuerrecht informieren, anhand von Praxisbeispielen einen Überblick über Maßnahmen der Prävention und Aufdeckung von (Tax-)Compliance relevanten Sachverhalten geben und Ihnen Ansätze automatisierter Kontrollen vorstellen.
Weitere Informationen zur Veranstaltungen können Sie dem beigefügten Veranstaltungsflyer entnehmen.
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.