Finanzinstitute in den EU-Mitgliedstaaten und u. a. Bermuda, Britisch Virgin Islands, Guernsey, Liechtenstein und San Marino sind verpflichtet, Finanzkontendaten zu meldepflichtigen Konten auszutauschen. Zwar erfolgt hierdurch kein Austausch über Erträge aus Kapitalanlagen. Jedoch erhalten die Finanzverwaltungen der teilnehmenden Staaten, so auch die deutsche Finanzverwaltung, Kenntnis darüber, in welchen Staaten Finanzkonten eines Steuerpflichtigen geführt werden.
Weiter geht hierbei der mit der Schweiz vereinbarte automatische Informationsaustausch. Hier werden erstmals in 2018 neben den persönlichen Daten der Kunden auch die Salden der Konten und Informationen zu Kapitalerträgen, die in 2017 erzielt wurden, ausgetauscht.
Hinweis
Die deutsche Finanzverwaltung hat somit für 2017 weit mehr Informationsquellen über Kapitaleinkünfte bzw. zumindest über Kapitalanlagen im Ausland. Dies könnte sowohl für 2017 als auch für frühere Veranlagungszeiträume Rückfragen hinsichtlich der korrekten Besteuerung der Einkünfte im Inland auslösen. Sofern ausländische Kapitalerträge in der Vergangenheit nicht korrekt in Deutschland besteuert wurden, könnte eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung in Betracht gezogen werden.