deen

Steuerberatung

Automatischer Informationsaustausch startet

Der au­to­ma­ti­sche In­for­ma­ti­ons­aus­tausch über Fi­nanz­kon­ten zwi­schen dem Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) und den zuständi­gen Behörden zahl­rei­cher an­de­rer Staa­ten ist seit 30.9.2017 Rea­lität.

Fi­nanz­in­sti­tute in den EU-Mit­glied­staa­ten und u. a. Ber­muda, Bri­ti­sch Vir­gin Is­lands, Guern­sey, Liech­ten­stein und San Ma­rino sind ver­pflich­tet, Fi­nanz­kont­en­da­ten zu mel­de­pflich­ti­gen Kon­ten aus­zu­tau­schen. Zwar er­folgt hier­durch kein Aus­tausch über Erträge aus Ka­pi­tal­an­la­gen. Je­doch er­hal­ten die Fi­nanz­ver­wal­tun­gen der teil­neh­men­den Staa­ten, so auch die deut­sche Fi­nanz­ver­wal­tung, Kennt­nis darüber, in wel­chen Staa­ten Fi­nanz­kon­ten ei­nes Steu­er­pflich­ti­gen geführt wer­den.

© Thinkstock

Wei­ter geht hier­bei der mit der Schweiz ver­ein­barte au­to­ma­ti­sche In­for­ma­ti­ons­aus­tausch. Hier wer­den erst­mals in 2018 ne­ben den persönli­chen Da­ten der Kun­den auch die Sal­den der Kon­ten und In­for­ma­tio­nen zu Ka­pi­tal­erträgen, die in 2017 er­zielt wur­den, aus­ge­tauscht.

Hinweis

Die deut­sche Fi­nanz­ver­wal­tung hat so­mit für 2017 weit mehr In­for­ma­ti­ons­quel­len über Ka­pi­tal­einkünfte bzw. zu­min­dest über Ka­pi­tal­an­la­gen im Aus­land. Dies könnte so­wohl für 2017 als auch für frühere Ver­an­la­gungs­zeiträume Rück­fra­gen hin­sicht­lich der kor­rek­ten Be­steue­rung der Einkünfte im In­land auslösen. So­fern ausländi­sche Ka­pi­tal­erträge in der Ver­gan­gen­heit nicht kor­rekt in Deutsch­land be­steu­ert wur­den, könnte eine Selbst­an­zeige mit straf­be­frei­en­der Wir­kung in Be­tracht ge­zo­gen wer­den.

nach oben