Folgende wesentliche Inhalte der Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung sollen mit der Novelle umgesetzt werden:
- Governance Anforderungen für die Kreditgewährung und das Monitoring (Abschnitt 4 der Leitlinien): Management der Kreditrisiken, der Strategie, dem Risikoappetit, der Risikokultur und der Limitierung, jeweils bezogen auf das Kreditrisiko und die Kreditentscheidungsprozesse
- Prozess der Kreditvergabe (Abschnitt 5 der Leitlinien): Prozesse der Kreditvergabe einschließlich der Auskünfte, Unterlagen und Daten, welche für die Kreditwürdigkeitsprüfung der Kreditnehmer relevant sind, neu insbes. Aufnahme von Verbraucherschutzaspekten; Ausrichtung des Proportionalitätsprinzips nach der Finanzierungsart und nur noch eingeschränkt nach der Institutsgröße
- Preisgestaltung (Abschnitt 6 der Leitlinien): Ergänzung der aufsichtlichen Erwartungen an die risikobasierte Preisgestaltung von Krediten in BTO 1.2 Tz. 9
- Bewertung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen (Abschnitt 7 der Leitlinien): Anforderungen für die Bewertung von Sicherheiten zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme sowie die Anforderungen an Überwachung und Neubewertung sowie an unabhängige Gutachter
- Monitoring Rahmenwerk (Abschnitt 8 der Leitlinien): Fokussierung auf die Anforderungen an die laufende Überwachung des Kreditrisikos
Überdies greift die Überarbeitung Erkenntnisse aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis auf. Solche Ergänzungen und Anpassungen betreffen insbesondere Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäftes, Anforderungen an die im Risikomanagement verwendeten Modelle, die Durchführung von Handelsgeschäften im Homeoffice und einzelne überproportionale Regelungen für sehr große Förderbanken. Schließlich werden in Rückgriff auf das Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, aber auch im Hinblick auf europäische Initiativen in diesem Bereich, konkrete Anforderungen an das Risikomanagement von ESG-Risiken in die MaRisk aufgenommen.
Die Konsultationsfrist endet am 28.10.2022.
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