Laut Verfügung der OFD Frankfurt/Main vom 31.7.2017 (Az. S 2334 A - 80 - St 222, DB 2017, S. 2326) ist zu differenzieren, ob die Hingabe der BahnCard im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegt. Ergibt eine Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe der BahnCard, dass die ersparten Kosten für Einzelfahrscheine, die im Rahmen der Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers ohne Nutzung der BahnCard anfallen würden, die Kosten der BahnCard erreichen oder übersteigen (prognostizierte Vollamortisation), liegt kein Arbeitslohn vor. Sollte die prognostizierte Vollamortisation aus unvorhersehbaren Gründen nicht eintreten, ist keine Nachversteuerung vorzunehmen.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine BahnCard 100, mit der der Arbeitnehmer ohne zusätzliche Kosten 12 Monate lang unbegrenzt sowohl dienstliche als auch private Bahnfahrten durchführen kann, bzw. eine BahnCard 50, mit der der Arbeitnehmer innerhalb dieses Zeitraums ermäßigte Fahrausweise erwerben kann, ist zu klären, ob darin steuerpflichtiger Arbeitslohn zu sehen ist.