Nach dem EU-Richtlinienentwurf „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen in der Union“ sollen große Konzerne einer globalen Mindeststeuer (GloBE) von 15 % unterliegen. Liegt der effektive Steuersatz der Unternehmensgruppe in einzelnen Staaten darunter, soll das Besteuerungsniveau über sog. Ergänzungssteuern auf das Mindestniveau hochgeschleust werden.
Der maßgebliche effektive Steuersatz (effective tax rate, ETR) ist ausgehend von den Steueraufwandspositionen und dem Jahresergebnis gemäß der für die Konzernrechnungslegung zu erstellenden Handelsbilanzen unter Beachtung der GloBE-Regelungen zu berechnen.
In ihrem Aufsatz „GloBE - Ergebnisermittlung und Auswirkungen auf die ETR“ der in Internationale SteuerRundschau, Heft 07/2022 S. 222 ff. erschienen ist, stellen Dr. Daniel Zöller, Dr. Christian Steffens und Thomas Becker die für die Ermittlung der ETR notwendigen Anpassungen des GlobE-Einkommens dar und verdeutlichen deren Auswirkungen auf die ETR anhand von Fallbeispielen.