Worauf Unternehmen beim Datenschutz in Bezug auf ihre eigenen Mitarbeiter achten müssen und welche Vorteile dies einem Unternehmen tatsächlich bringt, bespricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Eva Einfeldt, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Philipp Kühn, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht, beide Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, in dieser Folge des Mittelstandstalk.
Der Beschäftigtendatenschutz ist für mittelständische Unternehmen von großer Bedeutung und sollte keinesfalls vernachlässigt werden, denn Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Privatsphäre und die Daten ihrer Beschäftigten zu schützen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz ist im sog. Bundesdatenschutzgesetz und der sog. Datenschutzgrundverordnung geregelt.