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Rechtsberatung

Beschäftigtendatenschutz: Ein „Must-have“ in allen Unternehmen!

Der Be­schäftig­ten­da­ten­schutz ist für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men von großer Be­deu­tung und sollte kei­nes­falls ver­nachlässigt wer­den, denn Ar­beit­ge­ber sind ge­setz­lich ver­pflich­tet, die Pri­vat­sphäre und die Da­ten ih­rer Be­schäftig­ten zu schützen. Der Um­gang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten am Ar­beits­platz ist im sog. Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz und der sog. Da­ten­schutz­grund­ver­ord­nung ge­re­gelt.​

Wor­auf Un­ter­neh­men beim Da­ten­schutz in Be­zug auf ihre ei­ge­nen Mit­ar­bei­ter ach­ten müssen und wel­che Vor­teile dies einem Un­ter­neh­men tatsäch­lich bringt, be­spricht Eva Bren­del, Re­dak­teu­rin bei FI­NANCE und Der­Tre­asu­rer, mit Eva Ein­feldt, Rechts­anwältin, Fach­anwältin für Ar­beits­recht und Phil­ipp Kühn, Rechts­an­walt mit Schwer­punkt im IT-Recht, beide Part­ner bei RSM Eb­ner Stolz in Köln, in die­ser Folge des Mit­tel­standstalk.

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