Die Förderung erneuerbarer Energiequellen und die gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom haben seit dem Jahr 2000 zu einer zunehmenden Komplexität der staatlichen Regulierung des Energiemarkts geführt. Allein das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist gemessen an der Gesetzesfassung im Jahr 2000 als Textdokument auf das fünfzehnfache Volumen angewachsen.
Zudem sehen sich die beteiligten Akteure einer beschleunigten Novellierungsfrequenz beim EEG ausgesetzt. Die im EEG geregelten Begünstigungen für stromkostenintensive Unternehmen, auch bezeichnet als Besondere Ausgleichsregelung, unterliegen zudem den Bestimmungen der am 9. April 2014 von der EU-Kommission verabschiedeten Europäischen Umwelt- und Beihilferichtlinien 2014-2020 (EEAG), so dass neben deutschen ordnungspolitischen Motiven auch europäische Interessen eine beachtliche Rolle für den Energiemarkt spielen.