Polen hatte zur Betrugsbekämpfung ein verbindliches Verfahren zur Aufspaltung von Zahlungen für alle Unternehmer (einschließlich nicht in Polen ansässiger Unternehmer) eingeführt. Danach ist die Mehrwertsteuer auf Rechnungen für betrugsanfällige Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen auf ein gesperrtes Mehrwertsteuerkonto des Lieferers zu zahlen (sog. Split Payment). Dieses Verfahren bestätigt der EuGH nun als unionsrechtskonform.
Der EuGH entschied mit Urteil vom 12.09.2024 (Rs. C-707/22, Syndik Masy Upadlosci A), dass das sog. Split Payment Verfahren unionsrechtkonform sei und nicht gegen EU-Recht verstoße.