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Betriebliche Altersversorgung - Neue Entwicklungen und bisherige Möglichkeiten sowie deren Umsetzung in der unternehmerischen Praxis

Der Ar­beits­markt ist für viele Un­ter­neh­men be­reits heute – und wird zukünf­tig ver­mehrt – durch eine Ver­knap­pung qua­li­fi­zier­ter, gut aus­ge­bil­de­ter Mit­ar­bei­ter ge­kenn­zeich­net. Gleich­zei­tig zwingt der de­mo­gra­fi­sche Wan­del und dar­aus re­sul­tie­rende Pro­bleme für die ge­setz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutsch­land viele Ar­beit­neh­mer verstärkt, ihre Ab­si­che­rung im Al­ter recht­zei­tig zu pla­nen.

Betriebliche Altersversorgung - Neue Entwicklungen und bisherige Möglichkeiten sowie deren Umsetzung in der unternehmerischen Praxis© Fotolia

Da­mit rückt eine flan­kie­rende be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung ver­mehrt in das Be­wusst­sein und das In­ter­esse von Ar­beit­neh­mern. Mit dem Be­triebs­ren­tenstärkungs­ge­setz er­folgt ab dem 1.1.2018 eine um­fas­sende Re­form der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung. Ins­be­son­dere für klei­nere und mitt­lere Un­ter­neh­men so­wie de­ren Be­schäftigte sol­len die Be­triebs­ren­ten at­trak­ti­ver wer­den.

Kernstück des Ge­set­zes ist die Einführung ei­ner rei­nen Bei­trags­zu­sage, die den Ar­beit­ge­ber von Ga­ran­tien hin­sicht­lich der Höhe ei­ner späte­ren Leis­tung ent­bin­det. Da­mit soll die be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung deut­lich an At­trak­ti­vität ge­win­nen.

Der An­spruch des Ar­beit­neh­mers auf Ent­gelt­um­wand­lung im Rah­men der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung be­steht seit vie­len Jah­ren. Der Ar­beit­ge­ber haf­tet für die kor­rekte Durchführung. Als zusätz­li­cher An­reiz für die Be­schäftig­ten muss der Ar­beits­ge­ber zukünf­tig bei Ent­gelt­um­wand­lun­gen für Neu­zu­sa­gen ab dem 1.1.2019 die er­spar­ten So­zi­al­ver­si­che­rungs­beiträge in Höhe von 15 % des um­ge­wan­del­ten Ent­gelts als zusätz­li­chen Ar­beit­ge­ber­zu­schuß zur Be­triebs­rente wei­ter­ge­ben. Diese Re­ge­lung wird eben­falls auf be­ste­hende Verträge (Alt­zu­sa­gen) aus­ge­wei­tet, al­ler­dings erst ab 1.1.2022.

Auf­grund der vielfälti­gen Ände­run­gen im Lohn­steuer- und So­zi­al­ver­si­che­rungs­recht so­wie im Ar­beits­recht wird sich die Per­so­nal­ab­tei­lung in­ten­siv da­mit be­schäfti­gen müssen.

In un­se­rer Ver­an­stal­tung er­hal­ten Sie einen um­fas­sen­den Über­blick zu der Re­form und ih­ren prak­ti­schen Aus­wir­kun­gen für Ihr Un­ter­neh­men. Un­sere Ex­per­ten erörtern mit Ih­nen ein­ge­hend Vor- und Nach­teile der ver­schie­de­nen For­men der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung und ge­hen da­bei auf die ar­beits­recht­li­chen, steu­er­li­chen und so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ein. Ins­be­son­dere die prak­ti­sche Um­setz­bar­keit der Möglich­kei­ten, die auf­kom­men­den Pro­blem­stel­lun­gen und die lau­fende Be­treu­ung sol­cher Ver­sor­gungs­sys­teme für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men ste­hen hier im Vor­der­grund.