Der Arbeitsmarkt ist für viele Unternehmen bereits heute – und wird zukünftig vermehrt – durch eine Verknappung qualifizierter, gut ausgebildeter Mitarbeiter gekennzeichnet. Gleichzeitig zwingt der demografische Wandel und daraus resultierende Probleme für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland viele Arbeitnehmer verstärkt, ihre Absicherung im Alter rechtzeitig zu planen.
Damit rückt eine flankierende betriebliche Altersversorgung vermehrt in das Bewusstsein und das Interesse von Arbeitnehmern. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz erfolgt ab dem 1.1.2018 eine umfassende Reform der betrieblichen Altersversorgung. Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sowie deren Beschäftigte sollen die Betriebsrenten attraktiver werden.
Kernstück des Gesetzes ist die Einführung einer reinen Beitragszusage, die den Arbeitgeber von Garantien hinsichtlich der Höhe einer späteren Leistung entbindet. Damit soll die betriebliche Altersversorgung deutlich an Attraktivität gewinnen.
Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht seit vielen Jahren. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Durchführung. Als zusätzlicher Anreiz für die Beschäftigten muss der Arbeitsgeber zukünftig bei Entgeltumwandlungen für Neuzusagen ab dem 1.1.2019 die ersparten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts als zusätzlichen Arbeitgeberzuschuß zur Betriebsrente weitergeben. Diese Regelung wird ebenfalls auf bestehende Verträge (Altzusagen) ausgeweitet, allerdings erst ab 1.1.2022.
Aufgrund der vielfältigen Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sowie im Arbeitsrecht wird sich die Personalabteilung intensiv damit beschäftigen müssen.
In unserer Veranstaltung erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu der Reform und ihren praktischen Auswirkungen für Ihr Unternehmen. Unsere Experten erörtern mit Ihnen eingehend Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen der betrieblichen Altersversorgung und gehen dabei auf die arbeitsrechtlichen, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Insbesondere die praktische Umsetzbarkeit der Möglichkeiten, die aufkommenden Problemstellungen und die laufende Betreuung solcher Versorgungssysteme für mittelständische Unternehmen stehen hier im Vordergrund.