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Betriebsveranstaltungen: Vorsicht Steuern!

Som­mer­fest, Be­triebs­aus­flug, Weih­nachts­feier oder Fir­men­ju­biläum: Als An­er­ken­nung für das En­ga­ge­ment der Mit­ar­bei­ter, zur Teil­habe am Fir­men­er­folg, zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung bzw. zum bes­se­ren ge­gen­sei­ti­gen Ken­nen­ler­nen wird in Un­ter­neh­men auch ge­fei­ert. Sol­che Be­triebs­ver­an­stal­tun­gen sind ein gerne ge­nutz­tes Mit­tel, um zur Ver­bes­se­rung des Ar­beits­kli­mas und zur Stei­ge­rung der Leis­tungs­be­reit­schaft der Mit­ar­bei­ter bei­zu­tra­gen.

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