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Aktuelles

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2014

BMF-Schreiben vom 13. Dezember 2013

Die Ver­vielfälti­ger zur Be­rech­nung des Ka­pi­tal­werts le­bensläng­li­cher Nut­zun­gen oder Leis­tun­gen blei­ben ab dem 01.01.2014 un­verändert.

Den Text des BMF-Schrei­bens fin­den Sie hier.

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