Noch bestehen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen zahlreiche Unsicherheiten. Die bisherigen Aussagen der Finanzverwaltung beziehen sich vor allem auf die Besteuerung von Bitcoin. Und: In der Praxis liegen verschiedenartig ausgestalte Kryptowährungen vor, sodass eine pauschale Übertragung der für Bitcoin bestehenden Besteuerungsleitlinien nicht unreflektiert vorgenommen werden sollte. In unserer aktuellen Broschüre: Bitcoin & Co.: Irrglaube an ein steuerfreies Paradies haben wir die derzeitige steuerliche Handhabung von Kryptowährungen im Ertragsteuerrecht wie im Umsatzsteuerrecht für Privatpersonen und Unternehmen zusammengestellt.
Losgelöst von steuerlichen Gestaltungsüberlegungen ist grundsätzlich eine nachvollziehbare Dokumentation und Offenlegung sämtlicher Transaktionen empfehlenswert. Damit kann eventuellen steuer(straf)rechtlichen Risiken vorgebeugt werden. Anzuzweifeln ist, ob die im Internet angebotenen Aufbereitungsformen die gebotene Nachweisqualität erfüllen. Wer in Bitcoin und Kryptowährungen investiert, betritt zumeist Neuland – auch in steuerlicher Hinsicht. Hier sind längst noch nicht alle Fragen verbindlich geklärt. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte in Sachen Kryptowährungen und Blockchain unbedingt seinen steuerlichen Berater hinzuziehen.
Gerne begleiten wir Sie auf den neuen digitalen Wegen.