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Digitale Gesellschaftsanteile sind der nächste logische Schritt

Die CDU/CSU-Bun­des­tags­frak­tion hat am 25.6.2019 ein Eck­punk­te­pa­pier zur Nut­zung der Block­chain-Tech­no­lo­gie im deut­schen Rechts­ver­kehr veröff­ent­licht.

In dem Pa­pier, das man kurz vor der Som­mer­pause ge­trost als Pau­ken­schlag be­zeich­nen kann, wer­den di­verse Möglich­kei­ten zur Nut­zung ei­ner sog. „Bun­des-Chain“ (d.h. ei­ner ei­gene Block­chain-In­fra­struk­tur der Bun­de­re­pu­blik) im Rechts­ver­kehr vor­ge­schla­gen. Es ist zu hof­fen, dass die viel­ver­spre­chen­den An­wen­dungs­ideen zügig fort­ge­schrie­ben wer­den, um die At­trak­ti­vität des Wirt­schafts­stand­orts Deutsch­land auch in Zu­kunft zu be­wah­ren und (end­lich) neue Tech­no­lo­gien zu nut­zen, um Ver­wal­tungs­auf­wand und Büro­kra­tie ab­zu­bauen.

1. Digitale Verwaltung

Die der Block­chain zu­grunde lie­gen­den Dis­tri­bu­ted Ledger Tech­no­lo­gie (DLT) solle hel­fen, eine unbüro­kra­ti­sche bürger­freund­li­chere di­gi­tale Ver­wal­tung zu ermögli­chen. Auf­geführte Ideen sind da­bei etwa die elek­tro­ni­sche Pa­ti­en­ten­akte, ein Block­chain-ba­sier­ter No­ta­ri­ats­ser­vice für Ge­schäfts­ver­träge, di­gi­tale Ge­burts­ur­kun­den so­wie der Aus­tausch von Da­ten zwi­schen Ver­wal­tun­gen über ein Block­chain-Netz­werk so­wie die Zu­ord­nung ei­nes Gültig­keits-To­kens für Ur­kun­den und wei­tere öff­ent­li­che Do­ku­mente.

2. Digitale Wertpapiere

Die bis­lang das Wert­pa­pier­recht prägen­den (schrift­li­che) Ur­kunde soll durch einen To­ken (d.h. ver­ein­facht einem Block­chain-Ein­trag) ergänzt wer­den, um To­ken-Emis­sio­nen zur Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­rung zu ver­ein­fa­chen und agile wie kos­tengüns­tige Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen zu ermögli­chen.

3.Verbesserung des Anlegerschutzes bei Finanzierungen

Zum Schutz der An­le­ger schlägt das Pa­pier eine no­ta­ri­elle Voll­stre­ckungs­treu­hand vor, nach der sich Emit­ten­ten di­gi­ta­ler Wert­pa­piere op­tio­nal vor der Emis­sion der so­for­ti­gen Zwangs­voll­stre­ckung in das Vermögen un­ter­wer­fen können. Die hierfür er­for­der­li­che no­ta­ri­elle Ur­kunde, könne zum Zwecke der Zwangs­voll­stre­ckung aus­ge­fer­tigt wer­den. An­le­ger könn­ten auf Grund­lage die­ses To­kens ihre Zah­lungs­an­sprüche zügig durch­set­zen, ohne einen Ge­richts­pro­zess durch­lau­fen zu müssen.

4. Digitale GmbH

Zu­sam­men mit den an­ste­hen­den Ände­run­gen des Com­pany Law Pa­ckage (EU-Richt­li­nie 2017/32), wel­ches eine enorme Be­schleu­ni­gung, Ver­ein­fa­chung und Nut­zung von On­line-Tools für GmbH-Gründun­gen vor­sieht (übri­gens ein­schließlich ei­nes kos­ten­freien eu­ropäischen Han­dels­re­gis­ters) sind nach der Vor­stel­lung der CDU/CSU-Bun­des­tags­frak­tion di­gi­tale Ge­sell­schafts­an­teile der nächste lo­gi­sche Schritt. An­teile soll­ten ähn­lich wie elek­tro­ni­sche Wert­pa­piere to­ke­ni­siert und re­gis­triert wer­den.

5. Digitale Identität und digitale Identifizierung

Auch folgt ein wei­te­rer Pau­ken­schlag. An­ge­strebt wird eine E-Re­si­dency nach dem in Est­land be­reits im­ple­men­tier­ten Mo­dell. Her­stel­ler von Hard­ware soll­ten zu­dem ver­pflich­tet sein, NFC-Schnitt­stel­len (d.h. etwa die Schnitt­stelle zum kon­takt­lo­sen Be­zah­len im Handy oder dem Kre­dit­kar­ten­le­se­gerät) für den di­gi­ta­len Per­so­nal­aus­weis zu öff­nen. Ziel sei es, dass Deutsch­land zum welt­wei­ten Trust Cen­ter für di­gi­tale Iden­titäten und di­gi­tale Iden­ti­fi­zie­run­gen werde.

6. Digitaler Euro

Die Einführung ei­nes di­gi­ta­len bzw. elek­tro­ni­schen Euro (E-Euro) solle zu­dem eine seriöse Schnitt­stelle zwi­schen Fiat-Währun­gen und To­ken-Öko­no­mie schaf­fen.

7. Automobilindustrie

Die Block­chain-ba­sierte Pro­to­kol­lie­rung von Fahr­zeug­da­ten in ein of­fe­nes ver­teil­tes Sys­tem soll den Auf­bau ei­nes si­che­ren (teil)au­to­no­men Ver­kehrs­sys­tems ermögli­chen.

Darüber hin­aus enthält das Pa­pier noch zahl­rei­che wei­tere an­ge­strebte An­wen­dungsfälle, etwa für ein En­er­gie­sys­tem der Zu­kunft so­wie dem Um­welt- und Kli­ma­schutz.

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