Konkret kann das neue Streitbeilegungsverfahren anstelle der beiden bereits bestehenden Verfahren genutzt werden, wenn zwischen den Finanzverwaltungen zweier EU-Mitgliedstaaten ein grenzüberschreitender Streitfall zu klären ist. Grundsätzlich ist dieses aber nur für Steuerjahre relevant, die ab dem 01.01.2018 beginnen.
Das BMF veröffentlicht mit Schreiben vom 27.08.2021 (Az. IV B 3 - S 1304/21/10004 :007) die aktualisierte Fassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren und geht darin insb. darauf ein, wie das neue Streitbeilegungsverfahren angestoßen und durchgeführt werden kann. So ist es nach Auffassung der Finanzverwaltung möglich, ein innerstaatliches Rechtsbehelfsverfahren und zugleich ein internationales Streitbeilegungsverfahren zur Klärung desselben Streitgegenstands zu führen.