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Steuerberatung

BMF: Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren

In­folge der Um­set­zung der EU-Streit­bei­le­gungs­richt­li­nie mit dem EU-DBA-Streit­bei­le­gungs­ge­setz vom 10.12.2019 wurde im na­tio­na­len Recht ne­ben den bis­he­ri­gen Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren gemäß den DBA-Vor­ga­ben und der EU-Schieds­kon­ven­tion ein zusätz­li­ches Ver­fah­ren ein­geführt. Das BMF geht hier­auf ausführ­lich in dem ak­tua­li­sier­ten Merk­blatt zu in­ter­na­tio­na­len Verständi­gungs- und Schieds­ver­fah­ren ein.

Kon­kret kann das neue Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren an­stelle der bei­den be­reits be­ste­hen­den Ver­fah­ren ge­nutzt wer­den, wenn zwi­schen den Fi­nanz­ver­wal­tun­gen zweier EU-Mit­glied­staa­ten ein grenzüber­schrei­ten­der Streit­fall zu klären ist. Grundsätz­lich ist die­ses aber nur für Steu­er­jahre re­le­vant, die ab dem 01.01.2018 be­gin­nen.

Das BMF veröff­ent­licht mit Schrei­ben vom 27.08.2021 (Az. IV B 3 - S 1304/21/10004 :007) die ak­tua­li­sierte Fas­sung des Merk­blatts zu in­ter­na­tio­na­len Verständi­gungs- und Schieds­ver­fah­ren und geht darin insb. dar­auf ein, wie das neue Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren an­ge­stoßen und durch­geführt wer­den kann. So ist es nach Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung möglich, ein in­ner­staat­li­ches Rechts­be­helfs­ver­fah­ren und zu­gleich ein in­ter­na­tio­na­les Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren zur Klärung des­sel­ben Streit­ge­gen­stands zu führen.

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