Das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 18.01.2012 befasst sich mit der Änderung der Ortsregelung bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im Drittlandsgebiet, wenn die Nutzung oder Auswertung dort erfolgt.
Das Schreiben des BMF finden Sie hier.