Die sogennante Sanierungsklausel im deutschen Körperschaftsteuergesetz stand auf dem Prüfstand beim Europäischen Gerichtshof. Der entschied mit seinen Urteilen vom 28. Juni 2018, dass die EU-Kommission bei ihrer Beurteilung ein fehlerhaftes Referenzsystem angewendet hat. Daher ist auch nicht nachgewiesen, dass die Sanierungsklausel mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar ist.
Hinweis
Den vollständigen Beitrag "Europäischer Gerichtshof weist EU-Kommission in die Schranken - Fehlerhaftes Referenzsystem zur Beurteilung der Sanierungsklausel" lesen Sie in der Börsen-Zeitung vom 30. Juni 2018 (Nummer 12, Seite 11).