Der Kölner Insolvenzfachmann Jan Groß (Kanzlei Ebner Stolz) verweist darauf, dass spätestens seit der Bekanntgabe des Insolvenzverfahrens gegen Becker durch das Amtsgericht Heidelberg vor wenigen Tagen sich niemand mehr unwissend stellen könne.
„Die Insolvenz in einem EU-Staat gilt europaweit“, sagt Groß, der im Namen der britischen Insolvenzverwalter aus der Kanzlei Smith & Williamson in Deutschland die Vermögenswerte und Forderungen des früheren Tennisprofis feststellen soll.
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