Festsetzung der Milchabgabe auch nach dem 31.3.2015 rechtmäßig
Milcherzeuger bleiben zur Zahlung der Milchabgabe für das letzte Milchwirtschaftsjahr 2014/2015 verpflichtet. Ab einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft getretene Rechtsvorschriften können auf zurückliegende Zeiträume anwendbar bleiben. So verhält es sich auch mit den Milchabgabevorschriften der EU. ...lesen Sie mehr