Neue steuerliche Förderung bei der Überlassung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen
Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, die ab 1.1.2019 angeschafft, geleast oder gemietet werden, erfolgt laut einer Gesetzesänderung die steuerliche Begünstigung durch eine Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und etwaiger steuerpflichtiger Familienheimfahrten. ...lesen Sie mehr