Abgasskandal: Betroffenheit ohne Rückrufaktion vom Kraftfahrt-Bundesamt nicht hinreichend
Wenn ein Auto keiner Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal unterliegt und auch vom Statement of Facts nicht erfasst ist, reicht die Vorlage eines Prüfberichts, wonach der Stickoxid-Ausstoß dieses Fahrzeugs den gesetzlichen, im NEFZ-Rollprüfstand einzuhaltenden Grenzwert im normalen Straßenverkehr weit überschreitet, nicht aus, um die Behauptung, der Motor des Fahrzeugs sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet, zu substantiieren. ...lesen Sie mehr