Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch AGB des ZdK (Stand 3/2008)
Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch die AGB des Zentralverbandes des Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK), Stand 3/2008, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist deshalb unwirksam. Einem durchschnittlichen, juristisch nicht vorgebildeten Kunden ist es nicht möglich, den (widersprüchlichen) Regelungen zu entnehmen, ob er Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung der Pflicht des Verkäufers zur Nacherfüllung bereits nach einem Jahr oder aber erst nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren nicht mehr geltend machen kann. ...lesen Sie mehr