Neue Maßstäbe für die Zusammenfassung von EEG-Anlagen
Nach § 51 Abs. 3 Nr. 1 EEG sind u. a. Windenergie-Anlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 3 MW von § 51 Abs. 1 EEG befreit. In dem Zusammenhang würde die finanzielle Förderung auch bei negativen Strompreisen nicht entfallen. ...lesen Sie mehr