Volle EEG-Umlage für KWK-Anlagen in der Eigenversorgung ab 1.1.2018?
Gemäß § 61 Abs. 1 EEG 2017 sind die jeweils zuständigen Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, von Letztverbrauchern mit Eigenversorgung grundsätzlich die volle EEG-Umlage (2017: 6,880 ct./kWh, 2018: 6,729 ct./kWh) zu erheben. ...lesen Sie mehr