Energie- und Stromsteuer: neue Voraussetzungen für die Gewährung von Begünstigungen ab 2017
Seit dem 1.1.2017 besteht eine neue obligatorische Antragsvoraussetzung für die Gewährung bestimmter energie- und stromsteuerrechtlicher Begünstigungen. Antragsteller bestimmter Steuerentlastungen müssen eine Selbsterklärung abgeben. ...lesen Sie mehr