Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende
Am 27.05.2023 ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 133, 1). Mit dem Artikelgesetz werden das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die Ladesäulenverordnung und das Bundesbedarfsplangesetz geändert. Ziel ist es, die Digitalisierung der Energiewende voranzubringen. ...lesen Sie mehr