Strom- und Energiesteuerentlastungen: Berücksichtigung von Corona-Hilfen beim Spitzenausgleich
Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die den sog. Spitzenausgleich (Strom- bzw. Energiesteuerentlastung in Sonderfällen, § 10 StromStG bzw. § 55 EnergieStG) in Anspruch nehmen und zudem pandemie-bedingte Erstattungen der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) im Kontext des Kurzarbeitergeldes (KUG) erhalten haben, müssen damit rechnen, dass sich diese Erstattungen auf die Höhe dieser Steuerentlastungen auswirken. ...lesen Sie mehr