Die EU-Kommission erweitert den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung
Die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) vom 23.07.2021 ermöglicht den Mitgliedstaaten, bestimmte Beihilfemaßnahmen zu ergreifen, ohne dass diese vorher von der EU-Kommission überprüft und genehmigt werden müssen. ...lesen Sie mehr