Im Mai 2024 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Rundschreiben: 01/2024 (BA) – die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten (ZAG-MaRisk) - veröffentlicht. Im Juni 2024 wurde die Nr. des Rundschreibens auf 07/2024 (BA) geändert. Die MaRisk der BaFin galten bislang nur für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, die dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen. Sie wurden in der Regel von ZAG-Instituten analog angewendet. Mit den ZAG-MaRisk werden nun erstmalig eigene Regelungen für Institute, die unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen, geschaffen. ...lesen Sie mehr
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