Ausweitung prospektfreier Crowdinvestings
Die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) ist ab dem 21.7.2019 verbindlich anzuwenden. Mit dem “Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze“ vom 14.7.2018 wurden aufgrund eines EU-Wahlrechts u. a. neue Ausnahmen von der Prospektpflicht in das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) aufgenommen. ...lesen Sie mehr