Unterzeichnen eines Beratungsdokuments mit Risikohinweisen der Kapitalanlage
Die Feststellung, ob grob fahrlässige Unkenntnis vorliegt, wenn ein Kapitalanleger eine Beratungsdokumentation mit Risikohinweisen blind unterzeichnet, ist einzelfallabhängig. Entscheidend sind etwa das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zum Berater oder Ablauf und Inhalt des Beratungsgesprächs. ...lesen Sie mehr