Ausschluss der Steuerbefreiung für luxemburgischen Spezial-Immobilien-Investmentfonds unionsrechtswidrig
Mit Urteil vom 11.10.2023 (Az. I R 23/23) hat der BFH entschieden, dass der Ausschluss eines luxemburgischen Spezial-Immobilien-Investmentfonds von der persönlichen Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 S. 2 InvStG a. F. unionsrechtswidrig ist. Dabei handelt es sich um das Verfahren, das bereits Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens des BFH an den EuGH vom 18.12.2019 (Az. I R 33/17) und dessen anschließendem Urteil (EuGH-Urteil vom 27.04.2023, Az. C-537/20 L Fund) war. ...lesen Sie mehr