Verpflichtende Hinweisgebersysteme - Handlungsbedarf auch für Unternehmen des Finanzsektors
Der deutsche Gesetzgeber schreibt bisher nur für einzelne Branchen eine gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau eines Compliance Systems vor, wie z. B. für Institute und Wertpapierfirmen. Dies soll nun mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E), den das Bundesministerium der Justiz am 24.03.2022 als Referentenentwurf vorgelegt hat, geändert und die bestehenden spezialgesetzlichen Regelungen um allgemeine Regelungen ergänzt werden. ...lesen Sie mehr