Keine vGA bei mittelbarer Übernahme von Dauerverlusten kommunaler Eigengesellschaften
Die Übernahme von Verlusten dauerhaft defizitärer Eigenbetriebe durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts führt auch dann nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn andere Gesellschaften zwischengeschaltet sind. Maßgeblich ist, dass die Körperschaft die Verluste im Ergebnis wirtschaftlich trägt. ...lesen Sie mehr