Klage gegen Nullbescheid auch bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit unzulässig
Eine Klage gegen einen auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid ist nicht allein deshalb zulässig, weil im Begründungsteil ausgeführt wird, die Körperschaft sei nicht gemeinnützig. Ein bloß abstraktes Klärungsbedürfnis bezüglich der Frage der Steuerbefreiung ist für eine Beschwer grundsätzlich nicht ausreichend. ...lesen Sie mehr