Gemeinnützige Stiftung: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist, dass die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigung enthält. Dabei ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit im Rahmen der Körperschaftsteuerfestsetzung kein Grundlagenbescheid für die Entscheidung über die Steuerfreiheit. ...lesen Sie mehr