Zum Umfang der unternehmerischen Betätigung eines Kurortes
Eine Kommune (staatlich anerkannter Heilklimatischer Luftkurort) ist keine Unternehmerin, soweit sie Leistungen an ihre Kurgäste ausführt. Unternehmerin (mit Vorsteuerabzug) kann die Kommune sein, soweit sie ein Kurhaus für Restaurations- und Veranstaltungszwecke Dritten entgeltlich überlässt. ...lesen Sie mehr