Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung
Die Krankenbeförderung i.S.d. § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden. ...lesen Sie mehr