Aufwendungen für Arzneimittel bei Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
Aufwendungen für ärztlich verordnete Arzneimittel i.S.v. § 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterfallen nicht dem Abzugsverbot für Diätverpflegung nach § 33 Abs. 2 S. 3 EStG. Der Umstand, dass der Steuerpflichtige wegen seiner Krankheit zugleich eine Diät halten muss, steht dem Abzug nach § 33 Abs. 1 EStG nicht entgegen. ...lesen Sie mehr