BSG schwächt die Position der Vertragsärzte bei der MVZ-Gründung
Mit Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.01.2022 hat dieses klargestellt, in welchen Konstellationen der Zulassungsausschuss (ZA) die Genehmigung der Anstellung von Ärzten in einem MVZ unter Verweis auf eine abhängige Beschäftigung ablehnen kann. Die zwischenzeitlich veröffentlichten Urteilsgründe bestätigen die befürchteten Schwierigkeiten, die seit Januar sowohl die Zulassungsausschüsse als auch die anwaltlichen Berater der Ärzte in ausgeprägtem Maße und unterschiedlichen Richtungen beschäftigen. Nach der bisherigen Erfahrung übertragen die Zulassungsausschüsse die Rechtsprechung des BSG sowohl auf MVZ-Trägergesellschaften in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie auch in der Rechtsform der GmbH. Zukünftig sind daher unterschiedliche Gestaltungen zu durchdenken, um unternehmerische Ideen vertragsarztrechtlich umsetzen zu können. ...lesen Sie mehr