Umsatzsteuerpflichtige Leistungen von Privatkliniken
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen ‒ sowie damit eng verbundene Umsätze ‒ sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt allerdings nur, wenn sie von bestimmten Einrichtungen erbracht werden. Die Steuerbefreiung für Leistungen von Privatkliniken nach § 30 GewO, d. h. Kliniken ohne Zulassung nach § 108 SGB V, galt bis zum 01.01.2020 nur eingeschränkt und ist von weiteren Voraussetzungen abhängig, auch wenn sie in vergleichbarer Situation und mit Verfahrens- und Behandlungsmethoden wie Krankenhäuser, die nach § 108 SGB V zugelassen sind, die gleichen medizinisch notwendigen Leistungen erbringen. ...lesen Sie mehr