Vorsteuerabzug aus dem Umbau steuerfrei vermieteter Praxisräume
Es ist durch die BFH-Rechtsprechung geklärt, dass keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang der Eingangsumsätze ausschließlich mit steuerfreien Ausgangsumsätzen vorliegt. Es ist dabei Sache des nationalen Gerichts, das Kriterium des direkten und unmittelbaren Zusammenhangs auf den Sachverhalt des bei ihm anhängigen Rechtsstreits anzuwenden. ...lesen Sie mehr