Erweiterte Grundstückskürzung im Organkreis beim Weitervermietungsmodell
Der BFH versagt die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG, wenn eine Organgesellschaft ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet. Daran ändert auch nichts, dass die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz außerhalb des Organkreises an Dritte weitervermietet. ...lesen Sie mehr