Grundsteuer: Baden-Württembergisches Modell verfassungskonform
Das FG Baden-Württemberg beurteilt die Ermittlung des Grundsteuerwerts auf den 01.01.2022 und damit die Berechnung der Grundsteuer B ab 2025 nach den Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg vom 04.11.2020 als verfassungsgemäß. ...lesen Sie mehr