Anspruch auf Erstattungszinsen bei Rückabwicklung von Bauträgerfällen
Das FG Baden-Württemberg hat das Finanzamt verpflichtet, zu Gunsten eines Bauträgers Erstattungszinsen i.H.v. insgesamt rd. 200.000 € festzusetzen, weil in den Streitjahren 2009 bis 2011 auf der Grundlage der damaligen Verwaltungsauffassung zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben worden war. ...lesen Sie mehr