Spekulationsbesteuerung des Veräußerungsgewinns selbst genutzter Ferienwohnungen
Ob eine Zweitwohnung ein für eine Eigennutzung i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG in seiner 2. Alt. taugliches Objekt ist, wird nicht einheitlich beantwortet. Der Senat hält es aber mit dem Gesetzeszweck der Vorschrift nicht für vereinbar, auch solche Zweitwohnungen zu begünstigen, die nicht aus beruflichen Gründen - etwa im Wege der doppelten Haushaltführung - vorgehalten und zeitweise, ggf. auch nur kurzfristig genutzt werden, sondern im Wesentlichen für Erholungsaufenthalte vorgesehen sind. ...lesen Sie mehr